Förderprogramme nutzen für Digitalisierung und Smart-Information-Projekte: Wann, wenn nicht jetzt?!

Blog, SMART-INFORMATION

Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für Smart-Information-Projekte.

„Video-Conferencing über Teams oder Zoom funktioniert erstaunlich gut“ – soll das wirklich alles sein, was wir im geschäftlichen Umfeld aus der Corona-Krise mitnehmen? Digitalisierung ist in aller Munde. Verschiedene Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung. Warum also nicht gleich heute mit einem Smart-Information-Projekt starten und dafür Förderung beantragen?

Digitalisierungs-Förderung und Smart-Information?

Wir kennen sie alle, die immer mal wieder durch die Nachrichten oder auch Strategie-Meetings geisternden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung. Oft hängt ein wenig im Nebel, was gefördert wird, und ob das eigene Anliegen dabei ist. Die gute Nachricht: Smart-Information ist quasi der Inbegriff von Digitalisierung. Smart-Information macht viele Standardprojekte erst förderfähig. Welche Förderung aber in Frage kommt, hängt nicht nur vom Inhalt ab, häufig ist zum Beispiel das „Wo“ viel wichtiger als das „Was“. Um Ihnen einen Einstieg und einen kleinen Wegweiser bei Ihrem Unterfangen zu geben, beschäftigen wir uns im Folgenden mit den wichtigsten Fragen dazu. Und am Ende gibt es eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Förderprogramme. All das natürlich unter dem Hinweis, dass wir keine Gewähr auf Korrektheit oder Vollständigkeit geben.

Digitalisierung für Smart-Information – aber wie?

Die Frage von Huhn und Ei wäre nun geklärt: In Bezug auf Förderfähigkeit stellt Smart-Information oft die notwendige Grundvoraussetzung für die Digitalisierung dar. Analoge auf digitale Prozesse umstellen und fleißig Daten sammeln allein macht die verfügbaren Informationen allerdings noch nicht smart. Das erreicht man erst durch deren gezielte Auswertung und Vernetzung. Vertrieb und Pre-Sales-Marketing profitieren enorm von zentralem Zugriff auf unternehmensweite Daten. Das löste wahrscheinlich in unserem Beispiel der Firmenleitung die Begeisterung aus. Der Nutzen von Informationsvernetzung geht aber weit über die Pre-Sales-Phase hinaus. Service und Wartung! Auch hier bietet die kontextsensitive Verfügbarkeit von Produktinformationen im Sinne von Smart-Information einen großen Mehrwert. Wartungshandbücher als PDF bereitstellen ist hier allerdings kaum das, was man unter Smart-Information versteht. Smart wird die wartungs-relevante Information erst, wenn das Gerät eigenständig einen Wartungszeitpunkt erkennt und die auszuführende Tätigkeit an Anwender (bei den Kunden) oder aber an die Servicetechniker schickt. Das Ganze am besten aufs Smartphone und mit der zugehörigen Anleitung in der mobilen Version im Gepäck, die Schritt für Schritt befolgt oder gegebenenfalls übersprungen werden kann. Um dies zu erreichen, müssen Daten aus verschiedenen Unternehmensbereichen vernetzt und über eine gemeinsame Plattform zugänglich gemacht werden. Das erfordert ein Konzept, sowie eine clevere Umsetzung.

Ran an die Fördertöpfe!

Sowohl für konzeptionelle Beratung als auch für technische Realisierung stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die sich teils gar miteinander kombinieren lassen. So ist es beispielsweise möglich, eine geförderte Beratung durch akkreditierte Dienstleister für die Erarbeitung eines Digitalisierungsplans in Anspruch zu nehmen, um in der Folge die technische Implementierung mit einem anderen Förderprogramm zu finanzieren. Welche Programme sind das? Worin unterscheiden sie sich? Wie kann ich am besten von Finanzierungsangeboten profitieren?

Der Möglichkeiten gibt es viele, wenn ich nur wüsste welche?!

Grundsätzlich ist die Förderlandschaft zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in Deutschland breit aufgestellt.

Dabei muss man die vorhandenen Fördermöglichkeiten unterscheiden nach Darlehen und Zuschuss und Mischformen aus diesen beiden. Handelt es sich um Darlehen, sind diese im Regelfall sehr zinsgünstig und mit moderaten Tilgungskonditionen zu haben. Bei den Zuschüssen handelt es sich nahezu ausschließlich um Teilförderungen mit meist 50% Zuschuss-Anteil, in einigen Ausnahmen auch bis zu 90%.

Die vorhandenen Fördertöpfe sind in den wenigsten Fällen bundesweit verfügbar. Überwiegend werden die Zuschüsse auf Länderebene verteilt, wobei sich die Angebote der einzelnen Bundesländer stark unterscheiden. Teils fallen sie sehr umfangreich aus, teils sind keinerlei Angebote vorhanden, wie etwa in Schleswig-Holstein.

Das wohl bekannteste bundesweite Förderprogramm wird unter dem Namen „Go-digital“ beworben und richtet sich an KMU, die weniger als 100 Mitarbeiter haben. Interessant ist der Zuschussanteil von bis zu 50%, der maximal 16.500€ betragen kann. Einen Haken hat die Sache jedoch: Der Antrag kann nur in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Dienstleistungsunternehmen und vornehmlich für Beratungsleistungen gestellt werden. Dies erfordert eine umständliche, da unübersichtliche Suche nach dem passenden Dienstleistungsunternehmen zum eigenen Thema im wenig themenspezifischen Beratungsnetzwerk. Alternativ könnte man mit dem Dienstleistungsunternehmen seines Vertrauens das Akkreditierungsverfahren in Angriff nehmen, was wiederum sehr bürokratisch und zeitintensiv ist.

Geht es um die tatsächliche Implementierung der konzipierten Digitalisierungsmaßnahmen, bietet sich das bundesweite „Digital Jetzt“-Programm an, das im Juli 2020 ins Leben gerufen worden ist, um die Investitionsbereitschaft im Mittelstand insbesondere bei Zukunftstechnologien und digitalem Know-how zu erhöhen. Hier gibt es zwei Bereiche, die gefördert werden können: Investition in digitale Technologien und Investition in Mitarbeiterqualifizierung. Voraussetzung zur Teilnahme ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans.

Im Idealfall könnte man also mit der Kombination beider Bundesförderprogramme die Konzeption, die Implementierung sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter finanzieren – wenn auch mit einigem bürokratischen Aufwand. Etwas zugänglicher sind vielfach die Förderprogramme auf Länderebene, über die wir hier einen kurzen Überblick geben wollen.

Region Förderprogramm Förderart Förderhöhe FöI: Beratung FöI: Umsetzung/Entwicklung FöI: Soft- und Hardware Besonderheiten
Deutschland Go-Digital Teilförderung von 50% max. 16.500€ Zuschuss; klar gegliedert nach Modulen und Inhalten ja nein nein für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter; max. 6-monatige Projekte; Antrag nur über akkreditierte Dienstleistungsunternehmen
Deutschland Digital jetzt Teilförderung 50% bei kleinen 45% bei mittelständigen Unternehmen und 40% für größere Unternehmen (>500 Mitarbeiter) min. 17.000-50.000€ Zuschuss nein ja ja zusätzliche Bonus %Punkte für strukturschwache Regionen; Modul 1 für Investition in digitale Technologien; Modul 2 für Investitionen in Mitarbeiter-Qualifizierung
Deutschland ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit Darlehen mit minimalen Förderzuschuss (z.Zt. 3%) 25.000-25 Mio€ Darlehenssumme ja ja (ja) KfW Kredite; Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
Baden-Württemberg Digitalisierungsprämie Hybridförderung: Darlehen + 10% Tilgungszuschuss max. 100.000€ Projektsumme ja ja ja ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware
Bayern Digitalbonus Standard (Maßnahmen zur Digitalisierung) Teilförderung 50% bei kleinen 30% bei mittelständigen Unternehmen 2 x 10.000€ Zuschuss ja ja (ja) Mindestprojektvolumen von 4000€; ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware und es darf keine Ersatzbeschaffung erfolgen; keine Kombination mit Digitalbonus Plus
Bayern Digtialbonus Plus (Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt) Teilförderung 50% bei kleinen 30% bei mittelständigen Unternehmen max. 50.000€ Zuschuss ja ja (ja) Mindestprojektvolumen von 4000€; ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware und es darf keine Ersatzbeschaffung erfolgen; keine Kombination mit Digitalbonus Standard
Berlin Gründungsbonus Teilförderung 50% max. 50.000€ Zuschuss ja ja ja speziell für Start-Ups zur Förderung im 1. Geschäftsjahr!
Berlin Berlin Mittelstand Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten; 60% Haftungsfreistellung 2-6 Mio € ja ja ja keine Kombination mit anderen Förderungen für dasselber Vorhaben
Brandenburg Gründung Innovativ Zuschuss mit bis zu 50% Förderquote 25.000- 100.000€ Zuschuss ja ja ja speziell für Start-Ups in den ersten 3 Jahren nach Gründung
Brandenburg BIG-Digital Teilförderung von 50% max. 50.000€ für Schulung/ Beratung und 500.000€ für Implementierung ja ja nein aufwendige Antragsstellung; mit EU Förderunterstützung
Bremen Bremen – Digitalisierung Teilförderung von 50% max. 5.000€ Zuschuss ja nein nein Antrag nur mit akkreditiertem Dienstleistungsunternehmen
Hamburg Kredit Innovation Zinsgünstige Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten; 70% Haftungsfreistellung 25.000-1,5 Mio € Darlehenssumme ja ja ja Beantragung über Hausbank
Hessen Digi-Zuschuss Teilförderung bis zu 50% min. 4.000€ Projektsumme; max. 10.000 Zuschuss ja ja ja 7 Mio. € Fördermittel werden an drei Terminen zwischen allen förderfähigen Projekten ausgelost
Mecklenburg-Vorpommern Digitalisierung (DigiTrans) Teilförderung von bis zu 50% bei kleinen und 35% bei mittleren Unternehmen 8.000-20.000€ Projektsumme; bis 100.000€ mit konzeptionellen Nachweis eines digitalen Geschäftsmodells ja ja nein
Niedersachsen Digitalbonus Teilförderung 50% bei kleinen 30% bei mittelständigen Unternehmen 2.500-10.000 € Zuschuss; Projektsumme min. 5.000€ nein ja (ja) ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware; in Kombination mit go-digital möglich, um Dienstleistungen fördern zu können!
Nordrhein-Westfalen Digitalisierungsgutscheine Teilförderung 80% bei kleinen, 60% bei mittelständigen Unternehmen bis Ende 2020, danach 50-80% für kleine, 30-60% für mittelständigen Unternehmen max. 15.000€ bzw. 40.000€ Zuschuss je nach Gutschein-Variante; Projektsumme min. 5.000€/10.000€ je nach Gutschein-Variante ja ja nein Ausschließlich online über Projektträger Jülich (PtJ) abzuwickeln; begrenzt auf eine Gutschein-Variante in 2 Jahren pro Unternehmen
Rheinland-Pfalz Technologieorientierte Beratung Teilförderung 50% max. 6.000€ Projektsumme ja nein nein Antragsstellung über IHK
Rheinland-Pfalz Einführung spezieller EDV/ Informationstechnik Teilförderung 50% max. 1.200€ Projektsumme ja nein nein Antragsstellung über IHK
Saarland DigitalStarter Teilförderung 35% bei kleinen 20% bei mittelständigen Unternehmen 5.000-200.000€ Projektsumme; max. Zuschuss 10.000€ ja ja ja Softwarelizenzen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes
Sachsen E-Business Teilförderung 50% bis 50.000€ Zuschuss ja ja ja Beantragung nur einmal innerhalb von 3 Jahren möglich; EU Förderunterstützung
Sachsen-Anhalt Digital Innovation Teilförderung bis zu 70% max. 70.000€ Zuschuss ja ja (ja) es darf kein Arbeitsplatzabbau geplant sein und keine Ersatzbeschaffung möglich; Projektlaufzeit max. 12 Monate; ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware
Sachsen-Anhalt Digital Creativity (Fokus audiovisuelle Medienprodukte) Teilförderung bis zu 90% max. 130.000€ Zuschuss ja ja ja einzigartige Förderhöhe; EU Förderunterstützung
Thüringen Digitalbonus Teilförderung bis zu 50% 5.000-150.000€ Projektsumme; max. Zuschuss 15.000€ ja ja ja Ausgeschlossen sind Standard-Software wie Betriebssysteme oder Bürosoftware und es darf keine Ersatzbeschaffung erfolgen

In der Tabelle ist eine Übersicht aktueller Förderprogramme auf Länder- als auch Bundesebene wiedergegeben. Die Zusammenfassung basiert auf aktuellen Beschreibungen der jeweiligen Web-Ausschreibungen. Falls hier ein Fördertopf vergessen wurde, melden Sie sich bitte!

Was bringen mir die Förderprogramme?

Wie die aufgeführte Förderprogrammübersicht zeigt, gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, aber wie lassen sich diese konkret für ein Vorhaben in Richtung Smart-Information nutzen? Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass die Fördergelder auf definierte Inhalte ausgerichtet sind. Die förderfähigen Zuwendungen können daher grob in die Bereiche Beratung, Umsetzung/ Implementierung und Anschaffung von Hard- und Software unterteilt werden, worauf jedes Förderprogramm unterschiedlich ausgelegt ist. Im Weiteren sind die Zugänge zu den Fördergeldern sehr unterschiedlich festgelegt. Hier reicht die Spannweite von der Einschränkung spezifischer akkreditierter Beratungsunternehmen, über feste Projektträger bis hin zum bürokratisch herausfordernden Antrag an ein Ministerium. Damit gilt die erste Erkenntnis, dass der Förderinhalt und Förderzugang für ein Smart-Information-Projekt sinnvoll aufeinander abgestimmt sein sollten!

Empfehlung zum Vorgehen bei einem Fördervorhaben

Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist immer die erste klare Empfehlung, sich über das eigentliche Anwendungskonzept im Unternehmen Klarheit zu verschaffen. Denn spätestens im Förderantrag wird eine Beschreibung des Vorhabens verlangt und auch dessen nachhaltiger Änderungseinfluss auf das Unternehmen bzw. dessen Produkte und Prozesse! An dieser Stelle sei auf unseren Blog Beitrag „Wie fange ich an?“ verwiesen.

Traditionelle Digitalisierung reicht nicht mehr, um innovativ zu sein.

Unternehmensweite Digitalisierungsstrategie heißt auch heute oft noch die Anschaffung einer ERP-Software, die Einführung von Home-Office oder Überarbeitung des Web-CMS. Für eine Förderung mag das in vielen Fällen sogar reichen, für wirkliche Innovation und Zukunftsfähigkeit greift das zu kurz. Jede Digitalisierungsstrategie braucht diese traditionellen Themen. Auf der anderen Seite müssen aber auch Punkte wie neue digitale Business-Modelle oder eben auch Smart-Information fester Bestandteil einer solchen Strategie sein.

Verschaffen Sie sich als erstes einen Überblick über das Zusammenspiel Ihrer Themen. Dabei hilft oft ein neutraler und kompetenter Blick von außen. Viele Fördertöpfe fangen schon bei eben dieser Beratungsleistung an zu greifen. Selbst wenn Sie für Ihre Konzeptionsphase keine Förderung finden, ist das ein wichtiger Teil, dem Sie immer den gebotenen Raum geben sollten. So können Sie sich dann auch mit einem schlüssigen Konzept an die Wahl des richtigen Fördertopfs machen. Es schadet aber auch nicht, unsere Tabelle der Fördertöpfe schon mal gelesen zu haben und bei der Konzeptionsphase im Hinterkopf zu behalten.

Vorsicht Marketing!

Neutral und kompetent von außen blicken, das können wir vom Smart-Information-Blog. Nicht zuletzt deswegen haben wir uns zu dieser Blog-Serie entschlossen. Wir wissen, wie Smart-Information geht! Das ist unser täglich Brot. Wir unterstützen Sie also gern bei der Planung und Konzeptionierung Ihrer Digitalisierungsprojekte und deren Förderung.

Zum sinnvollen Einstieg in Smart-Information-Projekte siehe auch den letzten Beitrag „So starten Sie richtig!“ von Stefan Dierßen und Christian Hammer.

Die 6-Punkte-Zusammenfassung, wenn’s schnell gehen muss

Digitalisierung ist unausweichlich. Machen Sie es mit Konzept und einer vorrauschauenden Strategie:

  • Viele Fördertöpfe auf Bund- und Länderebene, regional sehr unterschiedlich
  • Unterschiedliche Förderarten: Zuschüsse, Kredithilfen, Hybridsysteme
  • Förderstellen versuchen, bürokratische Hürden zu minimieren
  • Akkreditierungspflicht für Beratungsunternehmen garantiert nicht unbedingt die besten Experten für das eigene Thema
  • Eine vorrausschauende Strategie ist unumgänglich
  • Das Wichtigste: Definieren Sie die Strategie, die Sie durch die nächste Krise bringt, und setzen Sie sie – notfalls auch ohne Förderung – zielgerichtet um!